
Um die Nutzung des Meldeportals goAML Web zu erleichtern, haben wir für Sie ein Handbuch erstellt, welches Sie hier finden.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Fachverfahren goAML Web und wird auf der Webseite
https://goaml.fiu.bund.de/Home
veröffentlicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):
Grundsätzliche Einschränkungen
• Teilweise keine HTML-Strukturelemente für Überschriften
• Teilweise ist die aktuelle Position des Fokus nicht deutlich
• Namen, Rollen, Werte teilweise nicht verfügbar
Detaillierte Einschränkungen
Wahrnehmbarkeit
• Kontraste von Texten nicht ausreichend
• Teilweise sind die Kontraste von Grafiken und Bedienelementen nicht ausreichend
Bedienbarkeit
• Teilweise brechen die Inhalte nicht um
• Frontend ist nicht ohne Maus nutzbar
• Teilweise keine schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Verständlichkeit
• Keine Alternativtexte für Bedienelemente
• Keine Alternativen für CAPTCHAs
• Datentabellen sind nicht richtig aufgebaut
• Teilweise keine aussagekräftigen Linktexte
• Teilweise keine sinnvollen Dokumententitel
• Teilweise keine sinnvolle Reihenfolge der Überschriften
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 04.03.2025 überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: +49 (0) 228 303-26070
(Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 (0) 228 303-98539
E-Mail: info.fiu@zoll.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.