Um die Nutzung des Meldeportals goAML Web zu erleichtern, haben wir für Sie ein Handbuch erstellt, welches Sie hier finden.
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Fachverfahren goAML-Web und wird auf der Website
https://goaml.fiu.bund.de/Home
veröffentlicht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Zurzeit befindet sich ein neues barrierefreies Web-Frontend in Bearbeitung.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):
Grundsätzliche Einschränkungen
• Keine HTML-Strukturelemente für Überschriften
• Teilweise keine Zuordnung von Tabellenzellen
• Teilweise ist die aktuelle Position des Fokus nicht deutlich
• Teilweise keine Fehlererkennung
• Teilweise keine Hilfestellung bei Fehlern
• Keine korrekte Syntax
• Namen, Rollen, Werte teilweise nicht verfügbar
Detaillierte Einschränkungen
Wahrnehmbarkeit
• Teilweise kein Strukturmarkup für Layout-Tabellen
• Teilweise Beschränkung der Bildschirmausrichtung
• Teilweise nicht ohne Farben nutzbar
• Teilweise sind die Kontraste von Texten nicht ausreichend
• Kontraste von Grafiken und Bedienelementen sind nicht ausreichend
• Keine sichtbare Beschriftung vom Teil des zugänglichen Namens
Bedienbarkeit
• Teilweise ohne Bezug auf sensorische Merkmale nicht nutzbar
• Teilweise brechen die Inhalte nicht um
• Frontend ist nicht ohne Maus nutzbar
• Bereiche können nicht übersprungen werden
• Teilweise keine schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
• Teilweise keine Alternativen für komplexe Zeigergesten
Verständlichkeit
• Keine Alternativtexte für Bedienelemente
• Teilweise keine Alternativen für CAPTCHAs
• Datentabellen sind teilweise nicht richtig aufgebaut
• Teilweise keine aussagekräftigen Überschriften und Beschriftungen
• Keine Hauptsprache angegeben
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.07.2023 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 17.07.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: +49 (0) 228 303-26070
(Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 (0) 228 303-98539
E-Mail: info.fiu@zoll.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.